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THEMA: Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8

Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 07 Jun 2013 19:57 #112786

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SaxBari schrieb:
Danke Ginos für deine Links!

... Ich möchte auch mal Vintage-Hörner probieren, nicht nur Selmer, sondern möglichst auch alle Marken früherer Zeiten.

Auf der Website von shimokura-gakki findet zwar man alte Hörner, aber das sind alles nur Selmer Mark VI/VII. ... Ich kann leider nun mal kein Sax kaufen, dass sich oftmals im 10.000,00 EUR-Bereich bewegt. Shimokura-gakki ist vergleichbar mit dem Hieber-Lindberg bei uns in München.

Trotz Allem bedanke ich mich bei dir!!

Ich hab es nicht so genau im Kopf, aber wir fliegen zwischen den 14.-16. August nach Japan. Wir bleiben dann dort für zwei Wochen. Wir fahren zunächst nach Kamakura, dort leben meine Großeltern. Du musst wissen, ich bin Halb-Japaner (Meine Mutter ist Japanerin). Leider kann ich kein Wort Japanisch.

Gruß
Valentin

Hallo Valentin-san,

Vintage Hörner wirst du in Japan vermutlich nicht so viele finden - Selmer MK ja. Von meinen Japanischen Freunden habe ich vor Ort einiges gelernt. Z.B. sind Japaner oftmals sehr markenorientiert und es gibt immer eine Number One.
1=Tokyo, 2=Osaka ...
1=Mercedes, 2=BMW, 3=Audi...
1=Toyota, 2=Nissan ...
ähnlich verhält es sich auch bei Kleidung ... Blasinstrumenten etc.

Deshalb findest du dort hauptsächlich Selmer MK VI. Der Profi und Amateur will Selmer.. Nebenbei, ich habe noch nie so viele outstanding Musiker getroffen wie in Japan. Ob Solisten oder Orchester.

"Güntiger" als hier in Deutschland sind generell Japanische Produkte. Also bei Saxophonen Yanagisawa bzw Yamaha - ich stehe auf Yanagisawa, phantastische Qualität und super Sound - habe dort seeeehr gut eingekauft ;) .. ich hatte auch Glück, der Wechselkurz zum Euro lag damals bei 172!! .. und ich durfte als Resident (Expat) nach meiner Rückkehr nach D zollfrei einführen.

Kamakura kenne ich gut, das war mein erster Weekend solotrip von Tokyo aus...
erst habe ich offiziell Geld gewaschen (das ist dort erlaubt!!), viele viele Tempel (in einem steht ein Rad, wenn man das dreht und die Runde mitläuft, dann hat man alle Bücher der Erde gelesen - so sagt man) und natürlich Big Buddha...

Schade, du solltest die Sprache lernen, ich bedauere, dass ich das so spät begonnen habe... so war es nicht immer einfach die Jazzclubs zu finden.. aber nach ersten erfolglosen Versuchen hat es immer geklappt... wie gesagt outstanding was dort geboten wird.

OK, geniesse das schöne Japan und die netten Leute dort,

Gruß aus dem Schwabenland
Ginos (Osuwaludo-san)
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 07 Jun 2013 22:46 #112787

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Hallo,

'tschuldige, dass ich dich nochmals nerve, allerdings gibt's da so 'ne Sache, die ich noch wissen muss. Ich werde zwar zum Bürokaufmann ausgebildet, doch mit der USt kenne ich mich hundertprozentig aus, was Export und Import anbelangt.

Situation:
Angenommen, ich bin soweit gekommen, dass ich mein Selmer-Sax (Verkaufspreis: 3.000,00 EUR) gegen das Martin-Sax (Wert nach Laden-Info: 1.850,00 EUR)umtauschen konnte, müsste ich dann die USt für das Martin immer noch zahlen?

Wie gesagt, in der Situation hat ein Tausch stattgefunden, ich hab mein Selmer nicht verkauft.

Gruß
Valentin
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 08 Jun 2013 09:55 #112788

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SaxBari schrieb:
Hallo,

'tschuldige, dass ich dich nochmals nerve, allerdings gibt's da so 'ne Sache, die ich noch wissen muss. Ich werde zwar zum Bürokaufmann ausgebildet, doch mit der USt kenne ich mich hundertprozentig aus, was Export und Import anbelangt.

Situation:
Angenommen, ich bin soweit gekommen, dass ich mein Selmer-Sax (Verkaufspreis: 3.000,00 EUR) gegen das Martin-Sax (Wert nach Laden-Info: 1.850,00 EUR)umtauschen konnte, müsste ich dann die USt für das Martin immer noch zahlen?

Wie gesagt, in der Situation hat ein Tausch stattgefunden, ich hab mein Selmer nicht verkauft.

Gruß
Valentin

Wer sind die Tauscher? Privatpersonen oder Unternehmer? Wo wird getauscht - im Inland oder im Ausland - in welchem Ausland. Wird eine Barzahlung außerdem getätigt - von wem an wen.

So ist die Frage nicht zu beantworten.
LG HaJo

"Ist das Kunst, oder kann das weg?"
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 08 Jun 2013 12:46 #112791

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Hi Valentin,

wenn du ein Instument mit nimmst, dann frage doch mal vorab auf dem Flughafen beim Zoll nach was zu tun ist wenn du ein Instrument nach Japan mit nimmst.

Vielleicht stellt man dir eine Bescheinigung aus "gebrauchtes Saxophon als Reisegepäck für Musiker" dann kannst du ja wieder ein/das gebrauchte Instrument einführen.

Beim Kauf eines Instuments bekommst du dort die Steuer gleich zurück, d.h., du must also gar keine Japanische Steuer bezahlen,
(Reisepass ist notwendig und ggf auch Flugticket dabei haben).

Mach was draus
Gruß
Ginos
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Reeds-Shop

Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 08 Jun 2013 13:06 #112792

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Hi,

Getauscht wird in Japan. Eine Barzahlung findet nicht statt, da ja die Instrumente nur getauscht wurden. Die betreffenden Personen: Ich (Privatperson) und der Instrumentenhändler (Unternehmer).

Hoffe, die Angaben reichen.

Gruß
Valentin
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 08 Jun 2013 15:01 #112793

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Konnichi wa Valentin-san :)

da ich kein Eperte für internationales Steuerrecht bin, kann ich natürlich auch keine verbindliche Auskunft geben.

Du solltest aber sicherstellen, dass du, wenn du in D wieder einreist, belegen kannst dass es dein Instrument ist (das du auch mitgenommen hast).

Egal ob Händler oder Privatperson, du hast bei Einreise in D die gekaufte Ware anzumelden und dann, wenn die Freigrenze überschritten ist, auch die Deu Mwst++ x% zu bezahlen.

Deshalb die Idee mit der Ausreisebescheinigung/Mitnahmebescheinigung für das Instrument... dann gehst du auf Nummer sicher... du hast dein Instrument mitgenommen und wieder mit zurückgebracht....

Gruß
Ginos
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 09 Jun 2013 19:34 #112801

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Ich werde noch mal recherchieren und noch was posten.

Grundsätzlich (d.h. es gibt Ausnahmen) sieht es aber nicht so gut aus.
LG HaJo

"Ist das Kunst, oder kann das weg?"
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 14 Jun 2013 16:23 #112817

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Nun mal abschliessend zu der gestellten Frage.

Wie ich schon vermutet habe ist die rechtliche Situation folgende:

Beim Verbringen des Saxophons in ein Drittland (wie Japan, also kein EU Mitgliedsland) müsste bei der Ausfuhr eine Nämlichkeitsbescheingung beim Zoll erstellt werden. Diese ermöglicht dann einen Nachweis, dass der dann bei der Wiedereinreise nach Deutschland mitgeführte Artikel der selbe ist, der ausgeführt wurde. Es liegt dann eine steuerbefreite Rückware vor.

Wird das Saxophon in Japan getauscht und das getauschte wieder hier eingeführt muss Zoll und Einfuhrumsatzsteuer abgeführt werden. Also 19% und Zoll - die Höhe habe ich nun nicht recherchiert - wird aber vermutlich 3,2% sein.

Ausnahmen gibt es keine. Dazu habe ich noch extra Recherchiert. Deshalb die späte Anwort. Alles andere war klar und ist Umsatzsteuergesetz konform. Eine Versteuerung müsste auch erfolgen, wenn das Saxophon im Drittland zB zerstört wurde und der Schädiger als Schadensersatz ein anderes überlässt. Auch in diesen Fällen ist die Nämlichkeit nicht gegeben, sodass Steuer und Zoll anfallen würden.

Variante: wenn der Ausführende allerdings Unternehmer ist, der für Saxophone zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Musiker oder Musikalienhändler oder ähnlich), dann könnte er die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer wieder von Finanzamt zurückholen - Zoll würde aber dennoch anfallen. Sein Vorsteurabzug im Inland (beim Kauf des ausgeführten Instruments) bliebe trotz Ausfuhr erhalten, so das dies der Idealfall wäre, der aber nicht konstruierbar ist.

Sorry - ist aber nun mal so. :(
LG HaJo

"Ist das Kunst, oder kann das weg?"
Letzte Änderung: 14 Jun 2013 16:26 von saxlover.
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Martin Committee II Tenorsax und Otto Link STM 8 14 Jun 2013 22:22 #112819

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Hallo Saxlover,

sehr gut recherchiert.
Deckt sich mit dem, was ich versucht habe mit einfachen Worten anzudeuten.

Gilt prinzipell für alle Waren.. auch Notebooks oder teuere Smartphones.
Sollte man hierbei einen Fehler machen, kann man schnell Lehrgeld bezahlen.

Selbst mir ist auf einer meiner vielen Auslandsreisen ein Fehler passiert. Im Flugzeug habe ich duty free eingekauft und dabei die Freigrenze weit überschritten. Bei der Einreise in die EU (es war damals in Amsterdam/Shipol) hat man mich routinemäßig gefragt ob ich etwas anzumelden habe. Glücklicherweise habe ich alles angegeben, mit dem Nachsatz ist ja duty free aus dem Flugzeug. Ich wurde aufgeklärt - auch Käufe im Flugzeug unterligen der Höchstmengenbeschränkung!!
Da ich jedoch alles angemeldet hatte, wurde auch bei der Durchsuchung nicht mehr gefunden.
Dennoch, 19% MwSt + 3,x% Zoll hatte ich zu begleiche... also keine Schnäppchen mehr.

Ich könnte viele Geschichten erzählen, die ich oder Kollegen erlebt haben... u.a auch wenn Leute bei der Einreise das grüne anstelle das rote Tor gewählt habe ... aber hier ist nicht die richtige Plattform dafür.

Gruß aus dem Schwabenland
Ginos
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