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THEMA: Himmlische Heerscharen und GEMA

Himmlische Heerscharen und GEMA 23 Jan 2013 16:55 #111502

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@grosskopf:
Ich kann das Problem mit Jazzclubs (aber nicht bezogen auf Nachwuchsbands sondern generell) hier in Berlin so bestätigen. Einige Läden wollen schon seit etlichen Jahren keinen Jazz mehr oder weniger Jazz oder haben an weniger Tagen geöffnet, weil sie nicht genug trinkendes Publikum mit Jazz anziehen, um Bands, Unkosten und GEMA zu finanzieren. So spielen dann, wenn Jazz gespielt wird, nur noch grosse Namen. So sind hier schon etlich Clubs dann nach und nach kaputt gegangen. Die GEMA hat schon Einfluss darauf wie sich die Club- und Musikkultur hier in Berlin entwickelt und auch wenn sie durchaus auch für den einen oder anderen hilfreich ist, stellt sich trotzdem die Frage wie ein so undemokratischer Verein heutzutage hier so agieren darf wie es allein die obere Etage will, auch wenn die Mitglieder Änderungswünsche haben.
Lg Saxhornet
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Himmlische Heerscharen und GEMA 23 Jan 2013 21:19 #111519

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@saxhornet: so wie du es darlegst zieht der jazz wohl zu wenig trinkendes publikum. hat dann also nur indirekt mit gebühren der gema zu tun. das letzte mal, dass ein gig mit meiner band in berlin nicht zustande kam, lag daran, dass wir o-ton nicht "akustisch" genug sind?!?! die gema war denen wurscht.

aber gut, du kennst dich in der berliner szene sicherlich besser aus als ich.
die clubs und veranstalter mit denen ich zu tun habe (meistens ausserhalb berlins) interessiert, wie breits gesagt die gema wenig, bis gar nicht.

ich habe in letzter zeit eben die erfahrung gemacht, dass beim thema gema jeder mitredet und irgendwas, irgendwo gehört hat. das letzte ding war ja:" der br stellt die sendung "space night" wegen neuer höherer gebühren der gema ein." seit heute wissen wir, dass es sendeinterne geschichten sind, die eine streichung der sendung zur folge hatte.

welches interesse sollte denn die gema haben, club- & musikkultur kaputt zu machen? das ist doch eine der einnahmequellen der gema?

dass der ganze verein nichts mit basisdemokratie zu tun hat ist unbestritten.
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Letzte Änderung: 23 Jan 2013 21:20 von grosskopf. Begründung: orthographie
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 04:27 #111523

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nunja, selbst auf unserer trinkhallen tour ruhr wird dann pro konzert in winzigen kiosken gema gebühr fällig, sobald jemand mitspielt, der gema ist.

auch wenn er oder sie gar kein werk/teilwerk im sinne des gema werkbegriffes erschafft/spielt.

das ergibt sich aus dem urheberrecht in deutschland: es ist zwar nicht alles ein werk, aber eine ausnahme aus der abgeabepflicht ist dem mitglied selber nicht möglich, anders als in england.

improvisation bringt also mangels nicht- werkcharakter dem mitglied nichts, verursacht aber den nicht - mitgliedern kosten...

oft hört man: spielt doch geldbringende pop - und stampfmusik ...

klingt wie in der politik: macht es so wie wir ! ...

und da meint ja auch jeder, ein recht auf seine meinung haben zu dürfen.

bislang belaufen sich die tarife nach dem dringend reformheischenden stand von 2011 auf ca. 35,- pro konzert plus noch ! 7% umsatzsteuer als jeweils einzelveranstaltung. härtefallregeln gibt es zwar , sind aber reines verhandlungsglück.

ja es gibt sessions, zu deren mitspieleintritt man zahlen muss.
warum wohl ...
weil man beim jatz zu wenig verzehr hat ?

geht doch pop - und stampfmusik spielen... besorgt´s der masse ... oops, deren tarife wurde ja grade vervielfacht.

also: zahlen für nichtwerke, deren nicht-urheber wegen ihrer mitgliedschaft in einem verein durch ihre rechteübertragung nach dem geltenden urheberrecht selbst keinen cent sehen ...

eigentlich cool.

:laugh:

an alle einen herzlichen ( abend/nacht )gruß von den kollegen der NAMM, LA !
Letzte Änderung: 24 Jan 2013 04:36 von prinzipal. Begründung: terfippt
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 10:16 #111528

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Hab ich Dich da richtig verstanden: Du sagst, ein Veranstalter muss GEMA-Gebühren zahlen, weil ein Mitglied der Band GEMA-Mitglied ist, trotz dass seine Werke nicht und nur GEMA-freies gespielt wird?

Sollte ich Dich richtig verstanden haben, dann stimmt Deine Aussage so nicht. Bei einem Konzert muss man einen Musikfolgebogen ausfüllen, unterschreiben und an die GEMA schicken. Daraus errechnen sich etwaige Gebühren. Stehen da ausschließlich GEMA-freie Werke drauf, muss auch nix bezahlt werden. Völlig wurscht, ob einer der Musiker GEMA-Mitglied ist oder nicht. Spielt im genannten Szenario der Veranstalter jedoch auch nur einen kurzen GEMA-pflichtigen Song, z.B. in der Pause, zu Beginn oder nach Ende des Konzerts, werden GEMA-Gebühren fällig! Das heiße ich nicht gut, gehört reformiert, abgeschafft, ist aber momentan einfach so. Als Veranstalter muss ich mich über solche Dinge informieren und darf dann hinterher nicht schimpfen, wenn ich zur Kasse gebeten werde.

Du kannst als Urheber sehr wohl einzelne Sparten "GEMA-frei" machen. Ich arbeite mit Urhebern zusammen die beispielsweise CD-Produktionen rausgenommen haben oder auch das Streaming.

Es gibt -noch- keine wirlkichen Alternativen zur GEMA. Creative Commons ist nicht wirklich das Gleiche und c3s befindet sich noch in der Gründungsphase.
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 12:37 #111536

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grosskopf schrieb:

welches interesse sollte denn die gema haben, club- & musikkultur kaputt zu machen? das ist doch eine der einnahmequellen der gema?
Ich frage mich immer wieder welches Interesse der Laden hat die Entscheidungen zu fällen, die gefällt werden und wurden. Wenn ich mir dann allerdings anschaue wer da so bei den Entscheidern sitzt, brauch ich mir diese Frage nicht mehr zu stellen, denn die Entscheidungen habe für sie persönlich meist kaum Auswirkungen. Da fehlt es doch an Leuten, die den normalen komponierenden Musiker repräsentieren. Spätestend seitdem ein Fachfremder ganz oben mit sitzt läuft da vieles quer.

Lg Saxhornet
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 17:19 #111546

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@Grosskopf: Das entspricht auch meiner Kenntnis. Bezahlt werden muss, wenn GEMA-geschützte Werke zur Aufführung kommen, egal ob jetzt Jazz, Pop, Klassik, irgendwas.
Die Tatsache, dass ich GEMA-Mitglied bin hat noch nie einen Veranstalter interessiert.
next time you see me...
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 20:25 #111554

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. . . wenn in einem Konzert mit nichtgemapflichtiger Musik ein Gema Mitglied ein Solo improvisiert, fällt Gemagebühr an (aufgrund der quasi "kompositorischen" Leistung des Gemamitglieds).
Diese Einnahmen werden aber nicht an das improvisierende Gemamitglied weitergegeben, da diese Improvisation keinen Werkcharakter hat.
Ich spreche aus eigener Erfahrung.
Letzte Änderung: 24 Jan 2013 20:27 von Sorano.
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 20:41 #111555

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Hi,

ja, in der Theorie. Mit diesem Problem war ich einmal konfrontiert. Aber dann müssten sie nachweisen können, dass das Solo nicht der Einfall eines der Nicht-GEMA-Mitglieder ist. In diesem Fall hat, so denke ich, die so genannte GEMA-Vermutung keinen Bestand. So etwas bleibt ergebnisfrei. Ist bei mir schon 15 Jahre her - seitdem nie wieder dergleichen gehört.
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Himmlische Heerscharen und GEMA 24 Jan 2013 21:17 #111557

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bluemike schrieb:
Hi,

ja, in der Theorie. Mit diesem Problem war ich einmal konfrontiert. Aber dann müssten sie nachweisen können, dass das Solo nicht der Einfall eines der Nicht-GEMA-Mitglieder ist. In diesem Fall hat, so denke ich, die so genannte GEMA-Vermutung keinen Bestand. So etwas bleibt ergebnisfrei. Ist bei mir schon 15 Jahre her - seitdem nie wieder dergleichen gehört.

Also 1) war das ein explizit als Improvisationskonzert ausgewiesenes Programm. Freie Improvisation aller Mitglieder. Da gehen Auswege nur unter Verrenkungen.

Und 2) gehts es doch nicht (nur) darum, ob ich eine gesetzlich abgesicherte Regelung durch irgendwelche Tricks umgehen kann, sondern darum, ob das eine anständige Regelung ist, mit der sich alle Beteiligten wohlfühlen können. Oder ob die Kultur dadurch behindert wird, zugunsten derjenigen wenigen, die sowieso oft gespielt werden.

Das gleiche Problem gibt es ja auch bei Aufnahmen.


swing-jazz-berlin.de/
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Himmlische Heerscharen und GEMA 25 Jan 2013 04:13 #111561

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grosskopf schrieb:
Hab ich Dich da richtig verstanden: Du sagst, ein Veranstalter muss GEMA-Gebühren zahlen, weil ein Mitglied der Band GEMA-Mitglied ist, trotz dass seine Werke nicht und nur GEMA-freies gespielt wird?

Sollte ich Dich richtig verstanden haben, dann stimmt Deine Aussage so nicht. Bei einem Konzert muss man einen Musikfolgebogen ausfüllen, unterschreiben und an die GEMA schicken. Daraus errechnen sich etwaige Gebühren. Stehen da ausschließlich GEMA-freie Werke drauf, muss auch nix bezahlt werden. Völlig wurscht, ob einer der Musiker GEMA-Mitglied ist oder nicht. Spielt im genannten Szenario der Veranstalter jedoch auch nur einen kurzen GEMA-pflichtigen Song, z.B. in der Pause, zu Beginn oder nach Ende des Konzerts, werden GEMA-Gebühren fällig! Das heiße ich nicht gut, gehört reformiert, abgeschafft, ist aber momentan einfach so. Als Veranstalter muss ich mich über solche Dinge informieren und darf dann hinterher nicht schimpfen, wenn ich zur Kasse gebeten werde.

Du kannst als Urheber sehr wohl einzelne Sparten "GEMA-frei" machen. Ich arbeite mit Urhebern zusammen die beispielsweise CD-Produktionen rausgenommen haben oder auch das Streaming.

Es gibt -noch- keine wirlkichen Alternativen zur GEMA. Creative Commons ist nicht wirklich das Gleiche und c3s befindet sich noch in der Gründungsphase.

wie die vorposter bereits bemerkten:

spielt ein gema mitglied in einer freien improvisationslandschaft eine improvisation, ist das zwar kein werk, für das er oder sie eine vergütung erhielte, der veranstalter muß dennoch zahlen. ausnahmen sind definitiv nicht möglich, da dies aus dem urheberrecht nicht hervorgeht.

die spartenausnahme wurde bei einführung der online situation eingefügt - betrifft dieses beispiel aber nicht. die konzerte einer live situation mit improvisierter musik werden halt nicht gestreamt, und finden ja irdisch statt, da gilt das von mir beschriebene. es hätte also keinen sinn, etwas, was nicht stattfindet, von der verwertungskette auszunehmen ...

was auch immer das für ne konstruktion bei euch war, das mitglied kann kein einzelnes werk aus der verwertung "nehmen", so wie in england.

quelle: gema direktion dortmund. langes telefonat vor 2 tagen. man kennt sich inzwischen ...

da bleibt nur die härtefallregelung.

übrigens müssen auch alle nicht gema musiken, also auch alle improvisationskonzerte mit reiner nicht-gema improvisation, 4 tage vorher gemeldet werden. ansonsten gilt die sog. gema vermutung, nach der mangels ermöglichung einer kontrollmöglichkeit es sich um gema musik handeln könnte, was deutlich höhere tarife nach sich zieht.

musikfolgebögen reichen da im zweifelsfalle nicht.

das dürfte für diejenigen interessant sein, die z.b. in foren, bei facebook oder auf ihren webseiten auf ihre konzerte und locations hinweisen.

mir wurde mehrfach gesagt, man habe " technische möglichkeiten", alles dieses genau zu dokumentieren ...

:laugh:
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