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THEMA: Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen?

Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 14:43 #16334

  • mos
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Brauche mal eure Hilfe, vielleicht ist ja auch ein Anwalt unter euch, der mir mal so ungefähr sagen könnte, was mein Recht ist.

Es ist folgendes passiert. Ich habe mein wunderschönes Grafton zu Überholung weggegeben, hier in der Region da ich es nicht per Post zu Toko schicken wollte. Ich hatte Angst, dass auf dem Transport etwas passiert. Der Kopus war ja ohne irgendwelche Blessuren bis jetzt.

Als ich es abgegeben habe, sagte man mir, dass man dafür Zeit brauchte. Ich sagte, kein Problem, alle Zeit der Welt. Nun gut nach ca. 7 Wochen rief ich beim Reparatur an und wollte mal nachhören, wie weit das Sax ist. Da sagte man mir am Telefon, dass man die Überholung doch nicht machen könnte. Es wäre zuviel Arbeit und man hätte die Zeit momentan dafür nicht, ich sollte das Saxophon wieder abholen. Man hätte zwar angefangen, aber dann gesehen, das es doch zuviel Arbeit sei. Das kam mir zwar etwas seltsam vor aber gut, auch war ich sauer, weil man hätte mich ja dann mal anrufen können.

Ich bin hingefahren wollte das Sax anschauen, man nahm es mir aus der Hand, baute es zusammen und wollte es „Anspielen“, weil man mir gesagt hatte, es wäre wieder spielbar gemacht worden. Es wurde nämlich mal falsch zusammen gebaut und man konnte die obere Klappenreihe nicht drücken. Ich nehme zwar alle anderen Saxophone aus einander aber an das Grafton habe ich mich nicht ran getraut. Das wollte ich nur vom Fachmann machen lassen. Man legte das Sax wieder schnell in den Koffer und schloss diesen. Der Laden war voll und unter „tut mir wirklich leid, ist aber zuviel Arbeit“, wurde ich dann verabschiedet.

Im Parkhaus wollte ich mir das Sax dann aber noch mal genaustens Anschauen. Ich nahm es aus dem Koffer drehte es und sah einen riesen Riß in der Horizontalen rechts und links von der Gurtöse. Es war quasi komplett auf der hinteren Seite gerissen. Von vorne konnte man das nicht sehen und mir wurde klar, warum man mir das Sax so schnell aus der Hand genommen hatte und ebenso schnell wieder im Koffer verstaut hat.

Total enttäusch über so ein Vertauensbruch, bin ich sofort wieder zurück in das Geschäft und zeigte den Sachverhalt. Man tat vollkommen überrascht und rief den Angestellten an, der an dem Saxophon angefangen hatte. Dieser sagt, wäre bei ihm nicht passiert usw. Ich sagte, dass Sax sei in einwandfreiem Zustand gewesen und ich hätte Zeugen dafür. Man lenkte dann etwas ein, versuchte mir aber zu unterstellen, das sei auf dem Weg vom Geschäft zum Parkhaus passiert. Was mich natürlich noch wütender machte. Ich sagte ihnen, das Sax sei mit diesem Schaden so gut wie nichts mehr wert. Ich hätte es nur gekauft, weil es eben in so einem hervorragenden Zustand gewesen wären.

Man sagte mir sie würden mir ein Ersatz besorgen und sich bei mir melden. Was soll ich den jetzt machen und was ist mein Recht. Der Ersatz müsste ja auch einen markelosen Body haben, sonst könnte ich ja auch das andere behalten. Was mache ich, wenn dem nicht so ist? Worauf kann ich pochen oder was kann ich verlangen? Ich bin so was von wütend und sauer! Gut, das etwas passieren kann ist überall möglich. Ich hüte meine Saxe, wie meinen Augapfel. Sie sind alle in erstklassigem Zustand und ich bin schon fast paranoid, was das anbelangt. Es sind für mich nicht nur einfach „Dinge“, sie bedeuten mir sehr viel mehr. Ich habe echt Angst, dass man jetzt versucht mich über’s Ohr zu hauen. Ich habe keinerlei Ahnung, was oder wie ich reagieren soll. Ein Grafton ist ja mal nicht eben an jeder Ecke zu bekommen.
Auf welche Vorschläge müsste ich eingehen oder womit kann ich „drohen“ falls man die Sache nicht zu meiner Zufriedenheit löst?

Ich hoffe wirklich, dass mir jemand hier helfen kann.

Danke, die ganz traurige Mos
So long
mos
Some of the best jazz musicians in the business just happen to be women!www.simplysax.de www.smartandsold.de www.klavier-mit-mir.blogspot.com www.myspace.com/simplysaxmos www.youtube.com/mossite
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 15:31 #16338

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Was du auf jeden Fall verlangen kannst ist Schadensersatz, wobei die Frage ist, ob der Sach- oder der Liebhaberwert zugrunde gelegt werden kann.

Ich würde sofort nen Anwalt einschalten, der dann schriftlich umgehend deine Ansprüche bei dem Laden geltend macht. Der auch die Konsequenzen androht, falls der Laden sich weigert oder dummstellt. Im übrigen sollte der Laden versichert sein.

Ja, die große Frage bleibt, was das Instrument wert ist bzw war.
Wächst denn das Gras schneller, wenn man daran zieht?
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 15:36 #16340

  • uduun
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mein Beileid! Das ist ja eine ganz üble Story, wirklich schlimm. Hoffe, es nimmt ein gutes Ende! Anwalt bin ich keiner, drum halt ich mich mit gutgemeinten Ratschlägen zurück.

u.
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 16:02 #16342

  • doc
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Jo, da muß ein Profi ran. Es geht ja auch wohl um einiges an Geld, daß sich das lohnt. Die Erstberatung ist eh kostenfrei.
Aber wer kennt einen Anwalt in Köln, der für solche Sachen Spezialist ist bzw. Erfahrung hat? Wollte schon Uli Cornelius (Gitarrero bei den AbsBeg) oder Jochem Welter nennen (der SX90-Saxer der AbsBeg). Uli macht mehr Arbeitsrecht, worauf Jochem gebucth ist, weiß ich nicht. Kannst Ihn mal fragen (PM mich bei Bedarf)
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 16:36 #16344

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In jedem Fall musst Du Dich mit nem Anwalt beraten. Ich würde aber nicht gleich mit dem Anwalt bei dem Sacdoc auftauchen, sondern den erstmal im Hintegrund lassen und versuchen, zunächst eine gütliche Einigung zu finden. Wichtig ist, wer Dir in dem Laden den Ersatz angeboten hat, war das der Inhaber und rechtliche Vertreter, oder irgend ein Angestellterm ohne jegliche Vertretungsbefugnis? Da das Unternehmen ja schon angedeutet hat, Dir einen gleichwertigen Ersatz zu besorgen, würde ich mit einer Liste von verfügbaren Graftons dort nochmals vorstellig werden. Daraus können die ja dann nen Ersatz besorgen und Dir zur Verfügung stellen. Ist das dann ein voll restauriertes Horn, Beispielsweise vom Saxpoint in Deventer, dann musst Du die Restaurierungskosten bezahlen. Ist es ein unrestauriertes Teil, z. B. von Waltersbacher, dann müsste dir das Unternehmen den Preis für das unrestaurierte Grafton bezahlen. Ich würde das Sax aber dann auf jeden Fall dort (Saxpoint oder Waltersbacher) restaurieren lassen.

Wenn Du gleich mit dem Anwalt auftauchst, dann besteht die Gefahr, dass sich die Fronten verhärten und ein eventueller Prozess ist langwierig, ärgerlich und läuft meist auf einen Vergleich raus. Sollte es sich bei dem Saxdoc um einen renomierten Laden handeln, dann könnte auch ein zartes Andeuten vom Publik machen des Vorfalls helfen, die Sache schnell und geräuschlos über die Bühne zu bringen - ich gehe ja davon aus, dass Du ein Grafton nicht zu einem "Wald- und Wiesen" Saxdoc gebracht hast.

Jedenfalls viel Glück und Erfolg!
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 17:04 #16346

  • bluesax
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Hi,

ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier professionelle Hilfe angesagt ist. Michat hat mit seinen Aussagen schon ganz wesentliche Hinweise gegeben, insbesonders für den Fall, dass sich der Saxdoc wirklich dazu bereit erklärt, für Ersatz zu besorgen.

Im Vorfeld ist allerdings auch einiges zu bedenken.
Hast Du entsprechendes Photomaterial mit korrekt eingestelltem Datum einer Digicam, aus denen der Zustand des Saxes vor der Raparatur hervorgeht? Ist vielleicht eine Dokumentation vor Ort erstellt worden, aus der die augenscheinlichen Beschädigungen bei Abgabe zur Reparatur ersichtlich sind?

Hast Du die Zusage zur Ersatzbeschaffung schriftlich?
Im Ernstfall und falls keine Zeugen da sind, kann man sich hinterher gar nicht mehr an eine dementsprechende Aussage erinnern. Ohne diese schriftliche Zusage hat man Dich erst mal freundlich aus dem Laden komplimentiert und hat Zeit gewonnen. Und je mehr Zeit verrinnt, wird es unter Umständen schwieriger, Deine Ansprüche durchzusetzen.

In vorliegendem Fall kann man wirklich nur hoffen, dass der Saxdoc aus Angst um seinen guten Ruf einlenkt und zu seiner Zusage steht.

Gruss aus Duisburg - Udo

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<em>editiert von: bluesax, 10.03.2006, 17:31 Uhr</em><!-- end editby -->
Martin Indiana Tenor, Schucht Bogen, Lebayle 6* (Metall)<br />Jupiter Artist Alt, Link Tone Edge 6 und Runyon 9 (Metall)<br />Expression Sopran, Selmer S80 C*
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 17:13 #16347

  • smatjes
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Hiho Anke,

tut mir Leid das ist ärgerlich.

Du hast doch Fotos von dem guten Stück. Und steht da ein Datum drauf? Dann ist das doch eine klare Sache.

Sag dem guten Herren ganz deutlich das er sich ganz schnell was einfallen lassen soll und der versprochene Ersatz innerhalb einer Frist zu leisten sei.

Hier sollte ein "gleichwertiges Stück" also ohne Schäden im Korpus etc. ein Minimum sein.

Ansonsten RA was aber dauern wird. Vielleicht wäre es ein gute Idee andere vor dieser Werkstatt zu warnen. Bei wem warst du denn?

Gruß
Smatjes
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 18:01 #16352

  • quersazz
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hi Anke,

das ist ja der Alptraum eines jeden!
Ich finde aber auch: Erstmal einen Anwalt, aber in der Hinterhand, desgleichen auch die Informationen bzw. öffentlichen Warnungen zurückhalten, aber direkt und konkret dem Saxdoc alternative Graftons zum Tausch anbieten. Ich finde die Empfehlungen von michat sehr konstruktiv und realistisch. Über die rechtliche Schiene wirds immer unerfreulich und letztlich hast Du Nachteile, denn vermutlich werden genaue Nachweise schwierig werden...man sichert sich ja nicht vorher so extrem genau ab, weil man ja mit sowas nicht rechnet, Dein Erlebnis belehrt einen aber eines Besseren.
Nun, ich hoffe mit Dir, daß der saxdoc wirklich auf das Ersatz besorgen eingeht und schließlich doch noch alles für Dich gut läuft.
Ich drück Dir fest die Daumen!!!

Daß Du hier ein Riesenforumhast, dem Du im Falle eines Falles konkrete Warnungen vor diesem Saxdoc zukommen lassen kannst, aber auch nur dann, kannst Du ja bei den Verhandlungen als Info durchaus einstreuen lassen.

Daumendrückend
Gert
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 18:02 #16353

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Hallo Anke,

schöner Schei.... was Dir da passiert ist.
Ich hab den Fall mit meinem Janagisawa gehabt auch bei einem "renomierten Unternehmen" und am Ende stand Aussage gegen Aussage, da der Zustand bei Übergabe des Instrumentes nicht zu 100% dokumentiert wurde. Ich hatte dem Menschen ganz einfach vertraut. Mache ich nicht wieder außer bei Toko.
Ich habe jedenfalls keinen Cent b.z.w. Pfennig von dem erhalten. :-x

Gruß Nando

P.S. Es handelte sich um eine GÜ und bekommen habe ich fünf neue Polster und jede Menge Kratzer.

<!-- editby -->

<em>editiert von: nando, 10.03.2006, 18:03 Uhr</em><!-- end editby -->
Bari: wir schleppen Euch schon durch!
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Wer kennt sich mit dem Gesetz aus und kann mir helfen? 10 Mär 2006 18:02 #16354

  • 123
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smatjes schrieb:

Vielleicht wäre es ein gute Idee andere vor dieser Werkstatt zu warnen. Bei wem warst du denn?

Da würde ich ausdrücklich vor warnen. Wenn die Sache dumm läuft, könnte das auf Rufschädigung hinauslaufen.

Wichtig sind Beweise und Zeugen, wie sollte sich ein Richter sonst ggf. ein Urteil bilden. D.h. wenn man in den Laden geht, dann nicht allein, sondern mit Begleitung.
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