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THEMA: die GEMA spinnt mal wieder

die GEMA spinnt mal wieder 28 Apr 2009 11:40 #73968

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Was sollte sie denn besser im Griff haben?
Du verlangst, dass du für nicht kommerzielle Verwendung nichts zu zahlen brauchst und beschwerst dich, dass das die Komponisten und die GEMA das nicht so sehen.
Verwendung ist Verwendung. Wenn ich durch die Verwendung kein Geld verdiene ist das doch mein Privatvergnügen.
Ich bin im Musikverein. Bei uns ist alles nichtkommerziell, weil das Geld was wir einnehmen nur für den Vereinsbetrieb wieder ausgegeben wird. Wir behalten es nicht selbst.
Trotzdem müssen die Leute, die für Musikvereine (die sind zu 99% in diesem Sinne nichtkommerziell) komponieren, doch von irgendwas leben, oder?
Die Gestaltung meiner nichtkommerziellen Freizeit kostet mich Geld, wenn ich Leistungen anderer in Anspruch nehme. Insofern besteht überhaupt kein Unterschied zum Kino oder zum Fitnesstudio.
Remember Joe Cocker
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die GEMA spinnt mal wieder 28 Apr 2009 12:40 #73974

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Die Gestaltung meiner nichtkommerziellen Freizeit kostet mich Geld, wenn ich Leistungen anderer in Anspruch nehme. Insofern besteht überhaupt kein Unterschied zum Kino oder zum Fitnesstudio.

oh doch, da gibt es einen gewaltigen Unterschied, ich kann mir das Fitnesstudio oder das Kino aussuchen, beim Monopolisten GEMA geht das nicht. Und nochmal, ich will ja zahlen, aber keine Monopolistenpreise sondern solche, die sich aus Angebot und Nachfrage ergeben.
Wächst denn das Gras schneller, wenn man daran zieht?
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die GEMA spinnt mal wieder 28 Apr 2009 12:42 #73975

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Billy schrieb:
Die gibt es nicht mehr in Deutschland. Die sind schon alle abgewrackt. Ich hätte aber noch einen schönen Avant im Angebot, allerdings kommt der Fluxkompensator plus Einbau und TÜV Abnahme noch dazu.

Gruß Nando

P.S. seht Euch mal den Artikel an. Mich hat es auch erwischt. Steuerstrafverfahren wegen € 6,57.-
www.welt.de/webwelt/article96370/Hunderte_Ebay_Nutzer_zeigen_sich_selbst_an.html
Bari: wir schleppen Euch schon durch!
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die GEMA spinnt mal wieder 28 Apr 2009 15:29 #73985

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die GEMA verhält sich wie ein typischer Monopolist: abschotten wo's geht, Verbotsschilder aufbauen, Geheiminiskrämerei, undursichtige Preisgestaltung und Vergütung. die leben noch in der medialen Steinzeit. Da sie das Internet nicht kapieren, bauen sie hier Hürden auf statt für Transparenz und Anreize zu sorgen.
Dabei gibt es durchaus Lösungen für den online Bereich, der mit geringem Verwaltungsaufwand zu signifikantem Mehrumsatz führen könnte. Ich stelle mir so ne ArtJahresvignette vor, Zb eine für Gaststätten mit Livemusik oder eine für Interpreten wie mich, die es mir erlaubt alles zu spielen was gefällt und auf meine homepage zu stellen. Die Verteilung der Einnahmen auf die Komponisten müsste die GEMA dann aus samples hochrechnen. Aber wie gesagt, die sind Monopolisten und warum sollten sie was ändern, es geht doch so alles viel bequemer.:S

p.s.
ich stelle mir gerade vor, die GEMA würde das Befahren der deutschen Autobahnen verwerten und man müsste jede Fahrt anmelden statt eine Jahresvignette zu kaufen.:silly:
Wächst denn das Gras schneller, wenn man daran zieht?
Letzte Änderung: 28 Apr 2009 15:41 von Bloozer.
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Reeds-Shop

die GEMA spinnt mal wieder 29 Apr 2009 13:29 #74044

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So, endlich mit der Dame von der GEMA gesprochen.

Es gibt nun eine kulante Regelung mit den Japanern, der JASRAC und mir, die alle befriedigt.

Was aber dabei heraus gekommen ist, bestätigt, was HWP schrieb. Man kann einzelne Sparten aus dem Berechtigungsvertrag herausnehmen. In meinem Fall kann ich auch einzelne Länder aus der Verwertung nehmen und dort noch unterscheiden in Vervielfältigungs- und Aufführungsrecht.

Was die Dame nicht bestätigen konnte, ist, dass man einzelne Stücke als copyfree oder wie auch immer deklarieren kann. In jedem Falle gilt der Berechtigungsvertrag für mein gesamtes Schaffen. Ohne Ausnahme.

Ich kann natürlich ein Stück nicht anmelden und einen anderen Komponistennamen drüber schreiben.
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die GEMA spinnt mal wieder 30 Apr 2009 01:40 #74059

  • gordon.shumway
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@pue
hey, das freut mich für dich,
dass die angelegenheit mit den japanern doch noch gut geklappt hat.

das mit dem anderen namen ist die absolut einfachste lösung.
so einfach, dass ich sie nicht gesehen habe. asche auf mein haupt.

jetzt wirds aber wieder etwas komplizierter:
Was aber dabei heraus gekommen ist, bestätigt, was HWP schrieb. Man kann einzelne Sparten aus dem Berechtigungsvertrag herausnehmen. In meinem Fall kann ich auch einzelne Länder aus der Verwertung nehmen und dort noch unterscheiden in Vervielfältigungs- und Aufführungsrecht.

Was die Dame nicht bestätigen konnte, ist, dass man einzelne Stücke als copyfree oder wie auch immer deklarieren kann. In jedem Falle gilt der Berechtigungsvertrag für mein gesamtes Schaffen. Ohne Ausnahme.

hier hab ich jetzt ein problem.
die beiden absätze widersprechen sich ( meiner meinung nach ).
die ausnahme befindet sich im ersten absatz.

entweder gilt der berechtigungsvertrag ohne ausnahme, oder er gilt nicht.
wenn du also - gemäß auskunft - entscheiden kannst,
in welchen ländern die verwertung gelten soll (die ausnahme) usw.,
dann kannst du auch entscheiden, was du mit deinen werken machst.

ich will wirklich nicht in den krümeln wühlen,
aber ich suche eben nach den ausnahmen und möglichkeiten,
und nehme nicht alles für unwiderruflich hin.
wenn ich dich damit nerve, sags einfach, dann halt ich die füße still.

lieben gruß
gordon
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die GEMA spinnt mal wieder 30 Apr 2009 12:00 #74073

  • pue
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Nein, du hast ja Recht und wir stoßen da ins gleiche Horn. Die GEMA sagt, es sei ihr zu aufwendig, Stücke unterschiedlich zu kennzeichnen. Ob es rechtliche Widersprüche in der GEMA-Satzung gibt, weiß ich nicht. Ich warte noch auf das Ergebnis einer Petition, die ich an den Bundestag gestellt habe und in der diese Dinge auch angesprochen sind.

Es gibt einige Bestrebungen, den Laden aufzuräumen und ich denke, es ist eine Frage der Zeit, bis er sich den neuen Copyright-Möglichkeiten öffnet.

Die Idee des Copyleft und all der Zwischenformen ist erst mit dem Internet entstanden. Nicht zuletzt aus der Erfahrung heraus, dass die lukrativsten Geschäfte da gemacht werden, wo man erst einmal Sachen verschenkt. So hat kein Mensch den Eindruck, fürs googeln je bezahlt zu haben. Das stimmt natürlich in der Reinform nicht so, weil jeder beim Kauf von Produkten auch die Werbung bezahlt, die auf den Google-Seiten zu sehen ist. Oder Musikgruppen sind dadurch bekannt geworden, dass sie ihre Musik kostenfrei ins Netz stellten. Es ist vieles möglich und auch die Gesetzgebung wird dem irgend wann Rechnung tragen. Momentan ist halt Vieles rechtlich noch gar nicht geklärt.

Zurück zum Thema:
Gerade kommt mir noch eine Idee, die gut ins Internetzeitalter passt. Will ich GEMA-frei meine Werke veröffentlichen, schaffe ich mir einfach eine zweite virtuelle Existens an, von der aus ich operiere. Dann trete ich mit einem Künstlernamen immer noch als Komponist auf, verwerte die Rechte aber selber.

Stellt sich natürlich dann die Frage, ob ich verpflichtet bin, Veröffentlichungen unter Künstlernamen der GEMA zu melden?
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die GEMA spinnt mal wieder 30 Apr 2009 13:02 #74075

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Hallo pue,

die Frage wird sein, ob die GEMA dich als Künstler vertritt oder nur deine einzelnen Werke. Da du einzelne Werke aber aus einem wie mir scheint "Gesamtvertrag" herausnehmen kannst, denke ich, dass sie dich als Künstler vertritt.

Aber, sind Künstler und sein Künstler-Pseudonym nicht ein und dieselbe Person? - Weswegen es meines Erachtens nicht viel Sinn macht, sich diesbezüglich persönlichkeitszuspalten (es sein denn, es gelänge dir, dich einmal komplett zu klonen ;-))

Natürlich bietet dir das Internet an manchen Stellen eine milde Anonymität. Niemand zwingt dich, dich bei youtube unter deinem real existierenden Namen anzumelden und eine zweite Künstlerkarriere aufzubauen (mal abgesehen von dem wiedererkennbaren Äußeren und der nun fehlenden Bankverbindung) oder du baust eine Webpräsenz auf, die scheinbar losgekoppelt von deiner real existierenden Person ist. Aber wäre es nicht einfacher, wenn zum Beispiel deine Frau oder eine andere Person deines Vertrauens und deines Umfeldes, die ggf. nicht GEMA-gebunden ist, diese zweite virtuelle Existenz in Real übernimmt?

LG, wallenstein
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die GEMA spinnt mal wieder 30 Apr 2009 13:24 #74076

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Stellt sich natürlich dann die Frage, ob ich verpflichtet bin, Veröffentlichungen unter Künstlernamen der GEMA zu melden?
Wenn das so einfach wäre, dann bräuchte die GEMA ja nicht das Exklusivrecht vertraglich zu verankern.
Pseudonyme von Komponisten gab es ja schon vor dem Internet.
Remember Joe Cocker
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die GEMA spinnt mal wieder 30 Apr 2009 14:55 #74078

  • pue
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Letzteres ist mir durchaus bekannt. Aber meine Frage hast du nicht beantwortet. Immerhin bin ich nicht verpflichtet, meine Stücke anzumelden (glaube ich zumindest; habe nichts davon gelesen bisher).

Das es nicht ganz koscher ist, ist mir auch klar. Nur die Konstruktion reizt und wenn die Sache 'auffliegt', werde ich ordentlich Krach schlagen, schließlich bin ich selbst der einzig Geschädigte.

'Milde Anonymität' ist nett!
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