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THEMA: die GEMA spinnt mal wieder

die GEMA spinnt mal wieder 30 Apr 2009 18:57 #74083

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Moin!

Wenn man ein Werk anmeldet, kann man unter Bearbeitung etwas angeben!

Das nicht melden ist nicht die ideale Lösung, weil im Zweifelsfall damit das Gema pflichtige nicht verfällt, und dir nur ein Versäumnis unterstellt wird!

Es verfällt nur, wenn es nicht in den Vertrag u. Verteilungsplan einfließen kann!

Also muss das Mitglied/ der Urheber es zum NICHT einfließen deklarieren!

Unter Bearbeitung steht: (* Sofern das bearbeitete Original urheberrechtlich frei ist)

Jedes Original hat einen Urheber, diese Tatsache bleibt, aber man verzichtet auf angewendetes Urheberrecht/Nutzungsrecht! So bleibt es rechtlich frei!


Das könnte so aussehen:


Gattung: U- Musik

Die Besetzung = ad lib!

Textdichter = Nö
Verlag = Nö

Bearbeiter = Alle Anteil: 0 %

Untertitel = Nö

Tonträger: - ad lib - Interpret: Alle

Erklärung: Verlag trifft nicht zu da nicht angekreuzt!

Frecher Versuch, ohne Zweifel

Aber ist es nicht auch frech auf leere CD Gemagebühren abzuführen, wo nie klar ist, ob da vielleicht nur Sprache rauf gebrannt wird, oder gemafreie Musik.:angry:


Muß man es schriftlich angeben?

Schwierig! Lest mal bitte hier!:blink:


UrhG

§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
(1) Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat.
(2) Das Widerrufsrecht entfällt, wenn sich die Parteien nach Bekanntwerden der neuen Nutzungsart auf eine Vergütung nach § 32c Abs. 1 geeinigt haben. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die Parteien die Vergütung nach einer gemeinsamen Vergütungsregel vereinbart haben. Es erlischt mit dem Tod des Urhebers.
(3) Sind mehrere Werke oder Werkbeiträge zu einer Gesamtheit zusammengefasst, die sich in der neuen Nutzungsart in angemessener Weise nur unter Verwendung sämtlicher Werke oder Werkbeiträge verwerten lässt, so kann der Urheber das Widerrufsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben.
(4) Auf die Rechte nach den Absätzen 1 bis 3 kann im Voraus nicht verzichtet werden.

Fazit: Auch die GEMA kann dieses Recht nicht vorher durch Verträge einschränken!;-)

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LG Hans
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die GEMA spinnt mal wieder 12 Mai 2010 17:52 #90380

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Moin!

Die Gema macht wieder Zoff, was mich bisher nicht gestört hat, wenn wirkliche Rechte wahrgenommen werden!


Allerdings soll es ein Landgerichtsurteil geben wo die Umkehr der Beweislast eine erneute Umkehr erfahren hat!

Also ich habe z.B. eigene Stücke und muss nun beweisen das es kein geschütztes Werk ist, wenn nicht, greift die Gema auf mein Eigentum zu, ob ich will oder nicht, sie hat nicht mehr die Beweislast!

Und das zeigt eindeutig, das ein Urheberrecht ausgehebelt wird, gegen alle freien Komponisten!

Wenn einige rufen, man muss diesen Laden platt machen, dann kann ich das sehr gut verstehen!

Nun wird das Recht der Freien zerstört, toll es ist wieder so weit in Deutschland!

Big brother is watching you! :angry:


LG Hans
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die GEMA spinnt mal wieder 12 Mai 2010 19:51 #90383

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in der tat muß der veranstalter auch die musik der gema melden, die gar nicht von gema mitgliedern stammt.

andernfalls geht die gema - und die gerichte - davon aus, daß es sich um gema musik handelt.

nach ersten erfahrungsberichten werden dann erstmal die vermuteten gebühren mit säumniszuschlag fällig und vollstreckt, und bis man dann nachgewiesen hat daß gar keine gema - musik gespielt wurde ...

aber : man bekommt immerhin eine lustige mitteilung : die von ihnen genannten urheber konnten in unserer datenbank nicht gefunden werden !

ist doch super !

nieder mit den tantiemen-einkassier-system-profiteuren !

:laugh:
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die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 12:06 #90399

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ja, ja, die GEMA . . .

eine wahre Geschichte.

11 Musiker gründeten eine Band, die ausschließlich Eigenkompositionen spielte, die nicht bei der GEMA angemeldet waren. Die Band organisierte - quasi als Veranstalter - ein öffentliches Konzert und spielte dort ausschließlich Eigenkompositionen.

Anschließend war es sehr schwierig dem GEMA-Vertreter glaubhaft zu machen, daß Komponisten, Interpreten und Veranstalter eine Personalunion darstellten. :)

Immerhin war auch fremdes Publikum gekommen und hatte Eintritt bezahlt.
:)

Im Grunde ihres Wirkens und ihrer Absicht ist die GEMA eine gute Sache.
Aber schon die Unterscheidung in "U"- und "E"-Musik finde ich ominös.

Außerdem werden durch die bisweilen überaus harsche Berechnung der Gebühren vielen ehrenamtlich tätigen Veranstaltern/Künstlern Kosten auferlegt, die dazu führen, daß man dann eben auf das Konzert verzichtet.

Ein weites Feld.

Gruß, Christoph
Egal was Du spielst, Hauptsache es klingt gut.
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Reeds-Shop

die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 13:06 #90401

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prinzipal schrieb:
in der tat muß der veranstalter auch die musik der gema melden, die gar nicht von gema mitgliedern stammt.

andernfalls geht die gema - und die gerichte - davon aus, daß es sich um gema musik handelt.

nach ersten erfahrungsberichten werden dann erstmal die vermuteten gebühren mit säumniszuschlag fällig und vollstreckt, und bis man dann nachgewiesen hat daß gar keine gema - musik gespielt wurde ...

aber : man bekommt immerhin eine lustige mitteilung : die von ihnen genannten urheber konnten in unserer datenbank nicht gefunden werden !

ist doch super !

nieder mit den tantiemen-einkassier-system-profiteuren !

:laugh:


Bei genaueren betrachten sehe ich einige Parallelen zur Reichsmusikkammer! :angry:

LG Hans
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die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 14:08 #90403

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hwp schrieb:
Moin!
Also ich habe z.B. eigene Stücke und muss nun beweisen das es kein geschütztes Werk ist, wenn nicht, greift die Gema auf mein Eigentum zu, ob ich will oder nicht, sie hat nicht mehr die Beweislast!

Und das zeigt eindeutig, das ein Urheberrecht ausgehebelt wird, gegen alle freien Komponisten!

Wenn einige rufen, man muss diesen Laden platt machen, dann kann ich das sehr gut verstehen!

Nun wird das Recht der Freien zerstört, toll es ist wieder so weit in Deutschland!

Big brother is watching you! :angry:

Bei genaueren betrachten sehe ich einige Parallelen zur Reichsmusikkammer!
LG Hans

moien!
also so weit ist es dann ( gott - oder wem auch immer sei dank ) doch noch nicht!!

es wird weder das urheberrecht ausgehebelt, noch die rechte der freien komposter zerstört!!

wenn man eigene stücke kompostet hat, greift automatisch das urheberrecht!!
Es gibt keine ungeschützten werke, nur verwertungsfreie!!

@ hans
selbst wenn du deine stücke unter copyleft und GNU/GPL stellst,
und zur freien verwendung für alle freigibst, bist und bleibst du der urheber!!
jeder darf deine werke spielen und auch verändern!!
allerdings gibt es auch hier regeln:
wenn deine freie, unter GNU/GPL stehende komposition verändert wird,
muss sie ebenso unter GNU/GPL frei weitergegeben werden!!
wenn jemand versucht, deine von ihm veränderte komposition z.B. einem verlag anzubieten oder kostenpflichtig über einen verlag veröffentlicht, kannst du ihn wg. urheberrechtsverletzung verklagen!!

dein problem wird jedoch die kontrolle der verbreitung und nutzung deiner titel sein!!

ich selbst finde die gema gut und wichtig,
bin jedoch nicht mit allen krankhaften auswüchsen der letzten jahre einverstanden!!

lg
gordon
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die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 15:06 #90404

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prinzipal schrieb:
in der tat muß der veranstalter auch die musik der gema melden, die gar nicht von gema mitgliedern stammt.

andernfalls geht die gema - und die gerichte - davon aus, daß es sich um gema musik handelt.

nach ersten erfahrungsberichten werden dann erstmal die vermuteten gebühren mit säumniszuschlag fällig und vollstreckt, und bis man dann nachgewiesen hat daß gar keine gema - musik gespielt wurde ...


@Gordon


Das oben genannte ist eine Tatsache! ;)

Und das bedeutet, das Recht zunächst MIT KOSTEN gebogen wird!

Und dies ist eine Maßnahme der Beweislastumkehr zum Nachteil eines freien Komponisten!



Nicht das man seine Stücke ja auch irgendwie festhält und dokumentiert, das ist logisch!

Man hat Rede und Antwort zu stehen gegenüber einer nicht staatlichen Behörde, weil diese ihr Monopol dazu benutzt vorerst Gebühren zu erheben, auch wenn noch nicht klar ist ob , und somit als Abschreckung benutzt!

Und das gleicht den Methoden der Reichsmusikkammer, nur nicht in der Art der Musik! :angry:

'Als wenn die Polizei kommt, und ich beweisen muss das mein TV Gerät auch mir gehört! :angry:

LG Hans
Letzte Änderung: 13 Mai 2010 15:09 von hwp.
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die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 15:36 #90405

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Moin !

@all
Rechte Wahrnehmung der Mitglieder ist ja in Ordnung!


Die GEMA Mitglieder freuen sich über ihre Einnahmen ist in Ordnung!

Aber was machen sie noch? :blink:

Hier wird versucht das Recht der Freien mit Kosten-Schikanen zu brechen!

Nicht das gewartet wird bis man geprüft hat, Nein, erstmal bezahlen!

Und genau darin liegt die Sauerei, finanzieller Druck um Komponisten indirekt zu zwingen der Gema bei zu treten!

Nicht die Sache der Rechteverwaltung an sich, die Methoden geben Aufschluss über solche Institutionen!

Pfui! :angry:

LG Hans
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die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 16:17 #90408

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Die so genannte GEMA-Vermutung haben wir nicht zuletzt den Veranstaltern zu verdanken, die meinten, die GEMA-Gebühren umgehen zu können. Diese hatten entweder gar keine Musikfolgebögen ausgefüllt oder behauptet, es wären nur Werke von Komponisten gespielt worden, die keinen Vertrag mit der GEMA hätten.

Man hat die Beweislast umgedreht, weil solche Behauptungen schwer bis gar nicht zu widerlegen sind. Nun muss der Veranstalter halt den Komponisten nennen. Ist der nicht bei der GEMA, ist die Sache gegessen.

Für die Komponisten, die in der GEMA sind, ist das gut.

Für die 'freien' Komponisten (kennt jemand einen?) ist es überhaupt kein Problem zu sagen, 'das Stück ist von mir'. Da wird kein Recht gebrochen.

In Hobbymusikerkreisen kommt es besonders häufig vor, dass Komponist, Texter, Musiker und Veranstalter eine Person sind. Die Funktionen muss man allerdings rechtlich auseinander halten.

Der Veranstalter zahlt, Texter und Komponist bekommen Geld. Der Musiker hat mit der Angelegenheit nichts zu tun.

Die Rechtsprechung stützt sich bei der GEMA-Vermutung auf § 13c des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes.
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die GEMA spinnt mal wieder 13 Mai 2010 16:46 #90409

  • gordon.shumway
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alles in ordnung soweit!!
nur gehts beim oben genannten um aufführungrechte!!
bei meinem genannten um verwertungsrechte!!

das sind 2 baustellen!!

bei allem (ich will nicht hass sagen ) ärger um und mit und über diese "institution",
sollte man nicht alle themen in einen topf werfen und wild vermischen!!

eine vielzahl meiner kollegen lebt sehr gut ohne "zwangsschutz"!!
( ich will nicht schutzgelderpressung sagen, obwohl mafiöse strukturen für mich erkennbar sind )

aber es führen 1000 wege nach rom!!
hier wird immer nur über einen weg gejammert!!
niemand macht sich strafbar, wenn er sein eigenes (urheber)recht vertritt!!
seid kreativ und findet die löcher im netz des "allmächtigen" fischers!!
...und da sind viele löcher drin...

...und nein, ich werde keine anleitung dafür schreiben...

lg
gordon
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