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THEMA: Kanonenkugel zu hart gelandet

Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 12:53 #16190

  • Synthy82
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Hatte gestern hier auf der Arbeit die Diskussion auch - mit versehentlichen Beschädigungen durch Kollegen oder so. Scheint ja auch etwas vertrackt zu sein, da sollte man wohl auch eine Versicherung haben. OK, meins ist momentan noch ein gemietetes - aber wenn mal was passieren würde - ob Beschädigung oder Diebstahl, wärs mir noch lieber, dieses ist weg als ein neues schönes, das dann noch mehr kostet...
Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 13:18 #16192

  • doc
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mos schrieb:
Doc, ich hoffe es ist nicht schlimmes und es kann ohne größere Reperaturen gerichtet werden. Nicht, dass dein Arc jetzt ein gerade Sopi ist.

N icht schlimm, möglicherweise teuer. Neff war grad nicht im Laden. Ich warte noch auf Feedback.

Äußerlich ist nix passiert. Also keine groben Beschädigungen.

Daß was nicht stimmt, merkte ich, weil der mittlere Sidekey nicht mehr schloß. Und die Mitnehmfeder für das Tief-Cis war ausgehängt. Der Sidekeyhebel klemmt am Rand des "Cannonball-"-Schildes, der die linke Säulenreihe schützt bzw. überwölbt. Da waren dei Alarmglocken an, denn das darf ja nun mal nicht sein. Verdacht auf verbogene Säulchen.

Die Klappe selbst kriegte ich wohl wieder zu mit etwas biegen, aber beim Anspielen zeigte sich schon, daß die tiefen Tönen überblasen, und g und fis nicht mehr kommen. Ergo: Undichtigkeit, nochmal Verdacht auf verbogene Säulchen.

Also einmal komplett neu einstellen und "dichtmachen".

Na ja, vielleicht springt als Lohn ja am Ende heraus, daß mein Sopran dann genauso leicht bei den tiefen Tönen "abgeht" wie Deines, da bin ich ja immer noch etwas neidisch, wenn ich ehrlich bin :-)

Erst mal gucken, was Dottore dazu sagt...


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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 15:09 #16194

  • AWW
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Hallo Zusammen,
ich hatte auch einen Ausrutscher beim Auftritt und mein Bari lag auf einmal auf dem Boden.
Schaden über 500 Euro :-O
Nun ich hatte eine und die nennt sich Mannheimer Instrumentenversicherung.
Sie wurde mir empfohlen von Musikerkollegen,die alle sehr viel unterwegs sind und sich über die schnelle und kulante Abwicklung gefreut haben.So erging es auch mir und Herr Karl hat alles geregelt,brauchte nur meine Unterschrift und keine 2 Wochen später war die Reparatur bezahlt,ich habe ein Versicherungssumme von ca 12000 (mehre Saxe und men Schlagzeug mit Becken)und zahle dafür ungefähr 222 euro im Jahr .
Berechnet wir wie folgt 1,6% von der Versicherungssumme + MwSt.
So nun wann zahlt die Versicherung,ganz einfach,wenn euch das Sax runterfällt ,wenn ihr es umgestoßen habt oder angeschlagen etc
Was ist ausgeschlossen z.B:
Ich mache Musik bis spät Abends und fahre nach Hause,bin zu müde und lasse meine Instrumente im Auto und in der Nacht wird die Kiste aufgebrochen und die Instrumente geklaut!
Dann zahlen Sie nicht ,fast alle zahlen dann nicht.
In der Zeit von 22.00 Uhr bis morgens 6:00 glaube ich ,aber ihr könnt euch ja schlau machen.
Bei einem Sax mit Wert 2000 Euro müßtet ihr einen Jahresbetrag von ca 37 Euro rechnen .
Es gibt auch noch mehrere Anbieter wie Nürnberger,Züricher und glaube die Arroganz macht das auch noch.

@mos Auch zu Hause können deine Sax einen großen Schaden nehmen.Fallen von der Wand ,die Treppe runter und auch mal aus der Hand.
Denn die Hausrat zahlt bei Beschädigungen nicht !!

Der Link gibt euch etwas Auskunft.Ich empfehle Herrn Karl,da er sehr kompetent und nett ist.
kahl.mannheimer.de/agenturen/kahl/highlights.shtml

Solltet Ihr noch Fragen haben,dann her damit !! :-D :-D

willex 8-)
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 15:43 #16195

  • doc
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Kloingt vernünftig, danke, Willex!
Bei dem, was ich da inzwischen in der Wohnung gesammelt habe, kann mir schon angst und bange werden.

22 Uhr als Grenzzeit ist freilich irgendwie ... lebensfremd, da habe ich aber auch schon von gehört. Welche Gigs sind schon pünktlich um 22 Uhr abgeschlossen?
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Reeds-Shop

Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 15:52 #16196

  • Manuelito
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  • Beiträge: 68
Wir haben alle Instrumente bei der Victoria versichert. Wie die Abwicklung beim Schadensfall ist, weiß ich nicht, da uns zum Glück noch nichts passiert ist. Und über die Bedingungen könnte ich heute Abend meinen Vater mal fragen oder ich geh gleich mal im Aktenschrank von uns stöbern. Werd auf jeden Fall heute nochmal schreiben.

MfG
Manuel
Verstand ist das, was am gerechtesten unter den Menschen verteilt ist.<br />Jeder glaubt, er hätte genug davon.<br />-- unbekannt
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 16:24 #16198

  • Manuelito
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  • Beiträge: 68
Ich hab jetzt mal im Aktenschrank gestöbert. Wir zahlen bei einer Versicherungssumme von 10020¤(Listenpreis der Instrumente ausschlaggebend) inkl. Versicherungssteuer 140¤ im Jahr.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:
C. Versicherungsbedingungen
1. Versicherungsumfang zur Musikinstrumentenversicherung
Versichert sind die in dem Versicherungsschein oder der Anlage A aufgeführten Musikinstrumente einschließlich Zubehör wie z. B. Noten, Geigenkästen, Verstärkeranlagen, Lautsprecherboxen, Mikrofone.
2. Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Musik instrumenten (AVB Musikinstrumente 1987)
§ 1 Versicherte Gefahren
1. Der Versicherer haftet innerhalb und außerhalb des Wohnsitzes
des Versicherungsnehmers für Beschädigung oder Verlust eines
versicherten Gegenstandes.
2. Die Versicherung erstreckt sich insbesondere auf Schäden, entstanden durch: Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische
Erpressung, Vertauschen. Liegenlassen, Brand, Blitz. Explosion.
Wasser und elementare Ereignisse.
3. Die Versicherung erstreckt sich ununterbrochen auf diejenige Zeit, während der der versicherte Gegenstand sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in zeitweiser Ruhe befindet.
4. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der versicherte Gegenstand dritten Personen zur Benutzung oder in Gewahrsam übergeben wird; in solchen Fällen dürfen diese dritten Personen jedoch nicht von den ihnen laut Bürgerlichem Gesetzbuch obliegenden Pflichten befreit werden.
5. Die Versicherung gilt für die im Versicherungsschein angegebenen Länder.
§ 2 Ausgeschlossene Gefahren und Schäden
1. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden und Verluste,
welche
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Versicherungsnehmer
oder Versicherten oder deren Beauftragten mit seinem bzw. mit
deren Vorwissen von einer anderen Person herbeigeführt sind;
b) unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluss vorhanden waren;
c) durch Aufruhr, Plünderung, Kriegsereignisse oder Verfügung von hoher Hand;
d) durch Kernenergie entstehen
e> von Familienangehörigen durch mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl herbeigeführt werden;
f) durch gewöhnliche Abnutzung, Entwertung oder Wertminderung entstehen; letztere kann bei Geigen, Bratschen oder Violoncelli mit einem Handelswert von mindestens 20000 DM auf Antrag nach Maßgabe der nachstehend aufgeführten Sonderbedingungen gedeckt werden.
2. Soweit nicht feststellbar, ob eine dieser Ursachen vorliegt, entscheidet die überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO).
§ 2a Gefahrumstände bei Vertragsabschluß und Gefahrerhöhung
1. Der Versicherungsnehmer hat alle Antragsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei schuldhafter Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer nach Maßgabe der §§ 16 bis 21 VVG vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Versicherungsvertrag nach § 22 VVG anfechten.
2. Eine Gefahrerhöhung ist dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei einer Gefahrerhöhung kann der Versicherer aufgrund der §§ 23 bis 30 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein.
3. Eine Gefahrerhöhung nach Antragstellung liegt insbesondere vor, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
………
Nachtzeitklausel - Klausel 400
Befinden sich die versicherten Sachen in einem Fahrzeug, das im Freien, in Parkhäusern oder in unbewachten und unverschlossenen Garagen oder sonstigen Abstellräumen abgestellt ist, so besteht Versicherungsschutz gegen Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen nur, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Schaden nicht zwischen 22 und 6 Uhr eingetreten ist oder das Fahrzeug während dieser Zeit ständig beaufsichtigt war.

das mit der Grenzzeit ab 22 Uhr ist also nur, wenn man das Instrument unbeaufsichtigt im Auto lässt und das irgendwo draußen im Freien steht, was wohl hoffentlich sowieso niemand machen wird :-O
Verstand ist das, was am gerechtesten unter den Menschen verteilt ist.<br />Jeder glaubt, er hätte genug davon.<br />-- unbekannt
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 16:46 #16200

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Da ist die Frage, neuwert oder zeitwert? Bei einem Mark VI war ja damals der Anschaffungspreis nicht so hoch und der Zeitwert liegt über dem Neuwert eines neuen Selmers. Wenn man viele Vintages hat, wie versichert man sie dann?
Wenn ich da nur an mein Grafton denke. Neuwert damals 53 GBP und heute so zwischen 3-4.000 Euro.
So long
mos
Some of the best jazz musicians in the business just happen to be women!www.simplysax.de www.smartandsold.de www.klavier-mit-mir.blogspot.com www.myspace.com/simplysaxmos www.youtube.com/mossite
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 17:53 #16206

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Aus der Hausratversicherung kenne ich den Begriff des "Wiederbeschaffungswertes" (also Zeitwert).
Es geht darum, wieviel Risiko in dem Gegenstand steckt, und dafür zählt einzig der aktuelle Wert.

Was echt ärgerlich ist, wenn man so eBay-Schnäppchen unbekannten Realwertes, Sonderangebote oder in Deutschland fast unbekannte Kanonenkugeln hat.

Oder ein Mischpult, was heute niemand mehr kennt. Aua, allein was mit solchem Schnickschnack an Papierkram losrollt. Aber besser ist das wohl.
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 18:38 #16210

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wenn ihr jetzt alle die finger nach einer versicherung ausstreckt,
dann fragt doch bitte mal nach ob es diejenige welche auch im gruppentarif gibt.

das ist in der regel nochmal bis zu 15% günstiger und ändert rein gar nichts für den einzelnen versicherten !


und wie verhält sich das mit dem zeitwert ?
wer darf den ermitteln ? mein doc und meister,
oder später der ahnungslose gutachter ?



(edit sagt: vieleicht sollte man das thema versicherung entkoppeln und einen neuen thread aufmachen ? interessant ist es ja allemal...)

<!-- editby -->

<em>editiert von: Sascha, 08.03.2006, 18:39 Uhr</em><!-- end editby -->
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Kanonenkugel zu hart gelandet 08 Mär 2006 21:11 #16218

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hoi :-)

ich machte so einen thread mal auf unter http://www.saxwelt.de/index.php?module=pnForum&func=viewtopic&topic=952&highlight=versicherung

von meiner versicherung liegt mir ein angebot vor, das ich aber noch nicht angenommen hatte, weil ich erst einmal abwarten wollte, was andere versicherungen so nehmen.

ich such mal das angebot raus und schreib mal so'n paar eckpunkte daraus auf - kann allerdings übernächste woche werden, da ich nächste woche nicht im ländle und bis dahin arg beschäftigt bin.

lieber gruß
nadja
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