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THEMA: Wieder mal die Gema

Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 22:03 #94603

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Hallo!

Ich habe nun auch mal eine Frage zur Gema:

Wenn man ein gekauftes Playback eines bekannten Liedes mit neuem Text und eigenem Gesang bestückt und dies veröffentlicht, kann einem die Gema darauß einen Strick drehen?

Gruß Pottpourie
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 22:29 #94604

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Moin!

Ja kann sie, über die Rechte an dem Lied.
Was dann als Coverversion gilt.

Veröffentlichen auf Youtube.com ginge schon eher, weil da nur gestoppt wird, wenn die Music ein Original ist und Rechte von z.B. Sony berührt werden.

Bei Playback relativ unbekannter Herkunft, geht man weiterhin von broadcast yourself aus.

Zum Beispiel so etwas wird zugelassen
(Und geht teilweise auch in Deutschland durch)

Guckst du hier auf Jules Kanal:




LG Hans
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 22:43 #94606

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Hallo Hans,
danke für die schnelle Antwort. So richtig verstehe ich es aber leider trotzdem nicht.
Wäre Coverversion nicht mit dem gleichen Text?
Warum werden dann midi.files und/oder Playbacks angeboten, wenn man sie eh nicht verwenden darf?
Jule verwendet ja sogar den Originaltext, wir würden aber einen neuen Text dazu schreiben, wäre das dann etwas anderes?
Mal angenommen, wir würden die Erlaubnis des Songerschaffers bekommen, da jemand ihn kennt, wie könnte man dann nachweisen, dass man diese hat, ohne vorher Ärger zu bekommen?

Und dann fällt mir noch eine weitere Frage ein. Es gibt wohl ein Programm, das einem die Noten aus einem midi.file auswirft, hat jemand soetwas?

Fragen über Fragen :dry:

Gruß Pottpourie
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 22:57 #94607

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Moin Pottpourie!

Ja, der Text ist identisch, gilt aber als Übeversion oder eben broadcast yourself!

Denn die Playbacks gelten ja für den Hausgebrauch oder eben die Übung!
Und das stoppt keiner auf youtube, das wäre lächerlich!

Text umschreiben mit gleicher Melody, gilt auch als Teilcoverversion!

Wenn der Songwriter bei der Gema ist, nützt dir die Erlaubnis nichts!

Aber es kommt darauf an ob ihr auf youtube geht oder eine CD aufnimmt!

CD und veröffentlichen, das geht in die Hose ohne Gemagebühren, wenn der Texter bei der gema gemeldet ist!

Midi.file ----Noten----zum singen?

Ich singe immer nur nach Text, singst du nach Noten? :(
Oder für die Musiker?

Ich kenne das hier: www.musicfarm.org/input/test/t2-sibelius.html

Aber frage mich nicht wie das funzt :S

LG Hans
Letzte Änderung: 18 Sep 2010 23:02 von hwp.
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 23:03 #94608

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Hallo Hans,

ICH singe lieber gar nicht, nicht mal unter der Dusche :blush:

Die Noten hätte ich gerne, damit ich etwas mit dem Sax dazu spielen kann. Ja, ich kanns leider nur nach Noten :(

Eine CD planen wir nicht, hehe, aber es soll nicht nur auf der Tube landen, sondern z.B. auch auf einer Webseite.

Nun fällt mir noch eine Frage ein :)

Wenn man Musik über einen Stream abspielt, kostet das in jedem Fall auch Gema, oder? Gibt es da evt. Einschränkungen? Ich hörte mal, wenn das Lied nicht ausgespielt wird, ist es gemafrei?!

Gruß Pottpourie
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 23:12 #94609

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Moin Pottpourie!

Tube dürfte nicht kritisch werden!

Stream auf deutschen Boden:

Ihr nehmt einen anderen Text bei gleicher Melody, MIT dieser Kondition fragt ihr bei der Gema an, was ein Stream 1/2 oder 3/4 Lied kostet.

Das hätte den Vorteil das ihr zum *Neutexter* mit aufgenommen werdet
im Archiv des original Textes!

WEnn nun jemand euren Text verwendet, zahlt die Gema anteilig an euch! ;)

LG Hans

Achso, Noten kann man sich je nach Song besorgen Eb Stimmung , welches Lied?
Letzte Änderung: 18 Sep 2010 23:20 von hwp.
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 23:20 #94610

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OK, die Gema kassiert also immer :unsure:

Hat evt. jemand Lust uns eine Melodie zu schreiben und ggf. ein Playback über z.B. BiaB zu erstellen? :laugh:
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 23:30 #94611

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Hi,

die Rechte teilen sich auf in:

Komponist
Textdichter/Librettist

wird zu einer bestehenden Melodie (den nur die ist geschützt, nicht etwa die Harmonisierung) ein neuer Text gemacht, dann braucht man streng genommen die Einwilligung des Komponisten. Der neue Text über die bestehende Melodie ist nicht mehr GEMA-relevant, solange der Texter des neuen Textes nicht GEMA-Mitglied ist.
Die Musik bleibt davon unberührt. Wenn man diese allerdings paraphrasiert, dann bleibt die GEMA ebenfalls außen vor, so lange derjenige, der sie paraphrasiert nicht ebenfalls GEMA-Mitglied ist.
next time you see me...
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 23:35 #94613

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Was zum Henker ist "paraphrasieren"???? Und wie paraphrasiert man eine Melodie????? :unsure:
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Wieder mal die Gema 18 Sep 2010 23:38 #94614

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@bluemike

Wenn keiner in der Gema ist, also auch der original Komponist,und Texter das wäre unproblematisch.

Gibt es so was noch?

LG hans
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